Insolvenzrecht
Berufliches oder privates Scheitern passiert. Oft sind es widrige Umstände, die wirtschaftliche Schieflagen verursachen. Umso wichtiger ist es, diesen Situationen mit positiver Fehlerkultur und nachhaltigem Krisenmanagement zu begegnen. Hier kommen wir ins Spiel und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Orientierung im Insolvenzrecht
Insolvenzrechtliche Lösungen müssen auf das konkrete Krisenunternehmen maßgeschneidert sein. Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit und erarbeiten dabei eine individuelle und effiziente Lösung für Sie oder Ihr Unternehmen.
Auf Ihre Anfrage stellen wir Ihnen Fragelisten in Form von zwei Formularen (Checkliste+VVZ) zur Verfügung. Nach vollständiger Rücksendung derselben erhalten Sie unverzüglich einen Termin für ein Erstgespräch. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer insolvenzrechtlichen Situation, eine Aufklärung zu möglichen Insolvenzszenarien mit den damit einhergehend Sanierungsmöglichkeiten. Für das einstündige Orientierungsgespräch stellen wir pauschal ein Honorar in Höhe von € 400,00 zzgl Ust in Rechnung.
Unsere Leistungen im Überblick
- Rechtsberatung in wirtschaftlichen Krisensituationen, insbesondere zu Fragen der Geschäftsführerhaftung, Konkursantragspflicht,
- Rechtsberatung iZm Kapitalerhaltungs-, Organhaftungsfragen
- Rechtsberatung bei Anfechtungsthemen und Vertretung bei Anfechtungsprozessen
- Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungen
- Vertretung in Insolvenzverfahren als Schuldnervertreter
- Abwicklung von Insolvenzverfahren als Insolvenzverwalter
- Vertretung von Gläubigern vor und in Insolvenzverfahren
- Vertretung bei Ankäufen von Vermögen aus Insolvenzmassen
- Abwicklung von Exekutionsverfahren als Exekutionsverwalter
- Rechtsberatung in Exekutionsverfahren
Unsere Detailleistungen
SCHULDNERVERTRETUNG
Die Ursachen für eine Unternehmenskrise und eine damit einhergehende Insolvenzantragsstellung sind vielfältig und werfen für die Betroffenen eine Vielzahl von Fragen auf. Gerne beraten und begleiten wir sie durch Ihr Insolvenzverfahren. Ob ein Sanierungsverfahren, das mit oder ohne Eigenverwaltung eingeleitet werden kann, oder ein Konkursverfahren beantragt werden soll, erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam, um die optimale Lösung für Sie und Ihr Unternehmen zu finden.
Gläubigervertretung
Wenn Ihr Schuldner Insolvenz anmeldet, ist es für Sie als Gläubiger wichtig, Ihre Möglichkeiten zur bestmöglichen Realisierung offener Forderungen zu kennen. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger Ihre Forderungen innerhalb der Anmeldefrist als Insolvenzforderungen beim Insolvenzgericht anmelden bzw Aus- und Absonderungsrechte geltend machen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Schuldenregulierungsverfahren
Das Schuldenregulierungsverfahren, welches umgangssprachlich auch als Privatinsolvenz bezeichnet wird, erlaubt jedem Nichtunternehmer seine Verbindlichkeiten durch Schuldnachlass zu regeln. Ziel der anwaltlichen Begleitung ist es, mit einem Zahlungsplan den Gläubigern eine leistbare Quote anzubieten oder einen kurzen Tilgungsplan bzw. einen Abschöpfungsplan zu beantragen.
Außergerichtliche Sanierung
Es besteht auch die Möglichkeit mit allen Gläubigern eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Die Vorteile liegen dabei in der Diskretion, da es keine Veröffentlichungen gibt, in einer zügigen Abwicklung, da keine Gerichte zuständig sind, höherer Flexibilität und Vermeidung vielfältiger Nachteile.
Gerne unterstützen wir Sie dabei die für Sie richtige Lösung zu finden.
Für wen wir arbeiten
Für Privatpersonen gibt es die Möglichkeit einer Schuldenbefreiung auch gegen den Willen der Gläubiger, was in sonstigen Insolvenzverfahren nicht möglich ist. Allerdings sind Privatpersonen dazu verpflichtet, einen außergerichtlichen Ausgleich zu versuchen und sich dies von der Schuldnerberatungsstelle bestätigen zu lassen. Bei jedweden Fragen zu den Themen Schuldenbefreiung und Insolvenz stehen wir gerne zur Verfügung.
Konkurs- und Ausgleichsverfahren wurden 2010 zu einem einheitlichen Insolvenzverfahren zusammengefasst. In diesem Verfahren gibt es neben dem Konkursverfahren ein gegenüber dem früheren Ausgleichsverfahren attraktiveres Sanierungsverfahren, das mit oder ohne Eigenverwaltung des Unternehmers ausgestaltet sein kann. Bei Fragen zu diesen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Noch Fragen?
Das kommt auf die Höhe des Kaufpreises und die Komplexität des Falles an. Wir prüfen das Anbot und geben dann eine transparente Kostenschätzung für die rechtliche Abwicklung ab.
Das sind fixe Größen:
- Grunderwerbssteuer: 3,5 Prozent des Kaufpreises
- Grundbucheintragung: Gebühr in Höhe von 1,1 Prozent des Kaufpreises; plus Gebühren für die Beglaubigung der Unterschriften, die sich nach dem Kaufpreis bzw. der Höhe des Pfandrechts richten
- Maklerprovision: zumeist 3 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer
- Hypothek: Gebühr in Höhe von 1,2 Prozent vom Wert des einzutragenden Pfandrechtes
Wir sind Spezialist:innen auf dem Gebiet des Immoblienrechts und unterstützen Sie in allen Belangen, zum Beispiel: Errichtung des Kaufvertrages, Verhandlungen mit Verkäufer/Käufer, Abwicklung der Treuhandschaft mit finanzierenden Banken, Löschung und Einverleibung von Pfandrechten, grundbücherliche Einverleibung des Eigentums usw.